
Total Angebot für Solarenergie
Solar-Systeme sind langfristige Investitionen mit einer hohen Lebensdauer und einem minimalen Unterhalt.
Einspeisevergütung 2009
Seit dem 1. Januar 2004 gilt eine neue attraktive Einspeisevergütung.
Diese Einspeisevergütung beinhaltet, dass Sie für die Energie (in kWh), die Sie mit der Solarstromanlage erzeugen,
von Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) eine höhere Vergütung bekommen als Sie normalerweise für Ihren Strom bezahlen.
Diese Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt, folglich ist ihr EVU zur Zahlung dieser Vergütung verpflichtet.
Eine Voraussetzung ist natürlich, dass die Solaranlage beim EVU angemeldet und vorschriftsmäßig an das Elektrizitätsnetz angeschlossen wird.
Aktualisiertes ErneuerbareEnergienGesetz EEG 2009
Die Höhe der Einspeisevergütung
Die Höhe der Einspeisevergütung pro kWh hängt von drei Faktoren ab, und zwar von der Systemgröße,
der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist und dem Jahr, in dem die Einspeisevergütung beantragt wurde.
Nachstehend sind diese Faktoren in einer Tabelle aufgelistet, so dass Sie leicht ablesen können,
welche Vergütung (zzgl. MwSt.) Sie durch Ihre Solarstromanlage erzielen werden.
Inbetriebnahmejahr 2009:
| Einspeisevergütung 2009 | 0-30 kWp | 30-100 kWp | > 100 kWp |
|---|---|---|---|
| Schrägdach/Flachdach | € 0,4301 | € 0,4091 | € 0,3958 |
| Fassade | € 0,4801 | € 0,4591 | € 0,3958 |
| Freilandanlagen | € 0,3194 | € 0,3194 | € 0,3194 |
Der Bonus für gebäudeintegrierte Anlagen (Fassadenanlagen) entfällt mit dem EEG 2009
Inbetriebnahmejahr 2010
Einspeisevergütung 2010 | 0-30 kWp | 30-100 kWp | 100 - 1000 kWp | > 1000 kWp |
Schrägdach/Flachdach | € 0,3957 | € 0,3764 | € 0,3562 | € 0,2970 |
Fassade | --- | --- | --- | --- |
Freilandanlagen | € 0,2875 | € 0,2875 | € 0,2875 | € 0,2875 |
Inbetriebnahmejahr 2011
Einspeisevergütung 2011 | 0-30 kWp | 30-100 kWp | 100 - 1000 kWp | > 1000 kWp |
Schrägdach/Flachdach | € 0,3601 | € 0,3425 | € 0,3242 | € 0,2703 |
Fassade | --- | --- | --- | --- |
Freilandanlagen | € 0,2616 | € 0,2616 | € 0,2616 | € 0,2616 |
Inbetriebnahmejahr 2012
Einspeisevergütung 2012 | 0-30 kWp | 30-100 kWp | 100 - 1000 kWp | > 1000 kWp |
Schrägdach/Flachdach | € 0,3277 | € 0,3117 | € 0,2950 | € 0,2459 |
Fassade | --- | --- | --- | --- |
Freilandanlagen | € 0,2380 | € 0,2380 | € 0,2380 | € 0,2380 |
Selbstnutzung des Solarstroms
Für PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 installiert werden und kleiner 30 kWp sind wird auch der selbstgenutzte Solarstrom mit 25,01 Cent pro kWh Solarstrom gefördert.
Mit dem vermiedenen Stromeinkauf ergibt sich dann eine Vergütung für den selbstgenutzten Solarstrom von ca. 45 Cent.
Sie haben für den Rest des Jahres, in dem die Anlage erfolgreich installiert wurde, sowie in den darauffolgenden 20 Jahren gesetzlich garantierten Anspruch gem. EEG auf diese Vergütung.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Beantragung gültigen Tarif.
Die Beantragung der Einspeisevergütung
Wenn Sie mit ihrem EVU für die Beantragung der Einspeisevergütung Kontakt aufnehmen, dann erkundigen Sie sich auch im Hinblick auf die folgenden Punkte:
Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur
Seit dem 1. Januar 2009 sind Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Dies gilt ebenfalls für Erweiterungen ihrer schon vorhandenen Anlage, andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Für diese Meldung verwenden Sie das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur".
Installation des Einspeisezählers:
Für die Erfassung der von der Solaranlage erzeugten Kilowattstunden wird ein zusätzlicher Einspeisezähler installiert. In einigen Fällen übernimmt ihr EVU die Installation des Einspeisezählers. Oft müssen Sie dann monatlich einen Betrag für die Miete dieses Zählers zahlen. Es besteht aber die Möglichkeit z.B. von SolarAccess GmbH einen vorschriftsmäßig geeichten Einspeisezähler wesentlich kostengünstiger zu kaufen, der von ihrem Installateur oder der SolarAccess GmbH angeschlossen werden kann. Der Vorteil hierbei ist, dass die monatliche Miete entfällt. Das spart im Hinblick auf die Nutzungsdauer der Solarstromanlage eine Menge Geld. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem EVU, oder Ihrem Installateur.
Kosten für den Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Netz:
Diese Kosten können von EVU zu EVU ziemlich unterschiedlich ausfallen. Die Höhe dieser Kosten können Sie in die Ertragsberechnung für ihre Solaranlage einfließen lassen.
Standardvertrag für die Einspeisung/Einspeisevergütung:
Viele EVUs haben einen Standardvertrag für die Einspeisung bzw. Einspeisevergütung, der jedoch auch unbedingt geprüft sein sollte. Wenn Ihr EVU diesen nicht anbietet oder der Vertrag nicht in Ordnung sein sollte, so empfehlen wir Ihnen den untenstehenden Standardvertrag zu nutzen/downloaden.
Muster Stromeinspeisungsvertrag 2009
In der Regel erhalten Sie die Einspeisevergütung monatlich, kann aber auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden. Dies ist abhängig von der Vereinbarung mit Ihrem EVU.
