Total Angebot für Solarenergie

Solar-Systeme sind langfristige Investitionen mit einer hohen Lebensdauer und einem minimalen Unterhalt.

Einspeisevergütung 2009

Seit dem 1. Januar 2004 gilt eine neue attraktive Einspeisevergütung.

Diese Einspeisevergütung beinhaltet, dass Sie für die Energie (in kWh), die Sie mit der Solarstromanlage erzeugen,

von Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) eine höhere Vergütung bekommen als Sie normalerweise für Ihren Strom bezahlen.

Diese Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt, folglich ist ihr EVU zur Zahlung dieser Vergütung verpflichtet.

Eine Voraussetzung ist natürlich, dass die Solaranlage beim EVU angemeldet und vorschriftsmäßig an das Elektrizitätsnetz angeschlossen wird.

 

Aktualisiertes ErneuerbareEnergienGesetz EEG 2009

 

 

Die Höhe der Einspeisevergütung

 

Die Höhe der Einspeisevergütung pro kWh hängt von drei Faktoren ab, und zwar von der Systemgröße,

der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist und dem Jahr, in dem die Einspeisevergütung beantragt wurde.

Nachstehend sind diese Faktoren in einer Tabelle aufgelistet, so dass Sie leicht ablesen können,

welche Vergütung (zzgl. MwSt.) Sie durch Ihre Solarstromanlage erzielen werden.

 

 

Inbetriebnahmejahr 2009:

 

 

Einspeisevergütung 2009

0-30 kWp

30-100 kWp

> 100 kWp

Schrägdach/Flachdach

€ 0,4301

€ 0,4091

€ 0,3958

Fassade

€ 0,4801

€ 0,4591

€ 0,3958

Freilandanlagen

€ 0,3194

€ 0,3194

€ 0,3194

 

Der Bonus für gebäudeintegrierte Anlagen (Fassadenanlagen) entfällt mit dem EEG 2009

 

Inbetriebnahmejahr 2010

 

 

Einspeisevergütung 2010

0-30 kWp

30-100 kWp

100 - 1000 kWp

> 1000 kWp

Schrägdach/Flachdach

€ 0,3957

€ 0,3764

€ 0,3562

€ 0,2970

Fassade

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Freilandanlagen

€ 0,2875

€ 0,2875

€ 0,2875

€ 0,2875

 

 

Inbetriebnahmejahr 2011

 

 

Einspeisevergütung 2011

0-30 kWp

30-100 kWp

 100 - 1000 kWp

> 1000 kWp

Schrägdach/Flachdach

€ 0,3601

€ 0,3425

€ 0,3242

€ 0,2703

Fassade

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Freilandanlagen

€ 0,2616

€ 0,2616

€ 0,2616

€ 0,2616

 

Inbetriebnahmejahr 2012

 

 

Einspeisevergütung 2012

0-30 kWp

30-100 kWp

 100 - 1000 kWp

> 1000 kWp

Schrägdach/Flachdach

€ 0,3277

€ 0,3117

€ 0,2950

€ 0,2459

Fassade

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Freilandanlagen

€ 0,2380

€ 0,2380

€ 0,2380

€ 0,2380

 

Selbstnutzung des Solarstroms
Für PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 installiert werden und kleiner 30 kWp sind wird auch der selbstgenutzte Solarstrom mit 25,01 Cent pro kWh Solarstrom gefördert.
Mit dem vermiedenen Stromeinkauf ergibt sich dann eine Vergütung für den selbstgenutzten Solarstrom von ca. 45 Cent.

 

Sie haben für den Rest des Jahres, in dem die Anlage erfolgreich installiert wurde, sowie in den darauffolgenden 20 Jahren gesetzlich garantierten Anspruch gem. EEG auf diese Vergütung.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Beantragung gültigen Tarif.

Die Beantragung der Einspeisevergütung

Wenn Sie mit ihrem EVU für die Beantragung der Einspeisevergütung Kontakt aufnehmen, dann erkundigen Sie sich auch im Hinblick auf die folgenden Punkte:

 

Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur

 

Seit dem 1. Januar 2009 sind Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Dies gilt ebenfalls für Erweiterungen ihrer schon vorhandenen Anlage, andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Für diese Meldung verwenden Sie das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur".

 

 

Installation des Einspeisezählers:

Für die Erfassung der von der Solaranlage erzeugten Kilowattstunden wird ein zusätzlicher Einspeisezähler installiert. In einigen Fällen übernimmt ihr EVU die Installation des Einspeisezählers. Oft müssen Sie dann monatlich einen Betrag für die Miete dieses Zählers zahlen. Es besteht aber die Möglichkeit z.B. von SolarAccess GmbH einen vorschriftsmäßig geeichten Einspeisezähler wesentlich kostengünstiger zu kaufen, der von ihrem Installateur oder der SolarAccess GmbH angeschlossen werden kann. Der Vorteil hierbei ist, dass die monatliche Miete entfällt. Das spart im Hinblick auf die Nutzungsdauer der Solarstromanlage eine Menge Geld. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem EVU, oder Ihrem Installateur.

 

 

Kosten für den Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Netz:

Diese Kosten können von EVU zu EVU ziemlich unterschiedlich ausfallen. Die Höhe dieser Kosten können Sie in die Ertragsberechnung für ihre Solaranlage einfließen lassen.

 

 

Standardvertrag für die Einspeisung/Einspeisevergütung:

Viele EVUs haben einen Standardvertrag für die Einspeisung bzw. Einspeisevergütung, der jedoch auch unbedingt geprüft sein sollte. Wenn Ihr EVU diesen nicht anbietet oder der Vertrag nicht in Ordnung sein sollte, so empfehlen wir Ihnen den untenstehenden Standardvertrag zu nutzen/downloaden.

 

Muster Stromeinspeisungsvertrag 2009 

 

In der Regel erhalten Sie die Einspeisevergütung monatlich, kann aber auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden. Dies ist abhängig von der Vereinbarung mit Ihrem EVU.